Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) hat ein Papier zur Besoldung und Anerkennung der erreichten Qualifikation Notfallsanitäter veröffentlicht. Sie geht davon aus, dass sich bei den Feuerwehren die Ausbildungszeit um mindestens zwei Jahre und sechs Monate verlängert. Insgesamt käme man auf eine Ausbildungszeit von sieben Jahren, ohne weitere Zusatzqualifikationen zu berücksichtigen: drei Jahre handwerkliche Ausbildung plus 1,5 Jahre Ausbildung zum Brandmeister und Rettungssanitäter plus 2,5 Jahre Ausbildung zum Notfallsanitäter. Zudem würden dem Notfallsanitäter künftig diverse Aufgaben und Verantwortung den Patienten gegenüber übertragen, die sie später im Rahmen der Garantenstellung an den Patienten anwenden sollen bzw. müssen. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit müsse angemessen entlohnt werden, um Anreize für die Ausbildung zum Notfallsanitäter zu geben.
Der gesamte Ausbildungsverlauf, heißt es in dem Papier weiter, sei mit einem Studiengang zum Bachelor vergleichbar und gleichzusetzen. Daher sei ein Notfallsanitäter nach der bestandenen Prüfung im Eingangsamt des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst einzugliedern (A9 g.D.). Alternativ sei die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (m.D.) im Rahmen einer Sonderlaufbahn bis zur Besoldungsgruppe A11 zu öffnen. Zudem fordert die DFeuG für Notfallsanitäter als Praxisanleiter A10 g.D. (A10 Sonderlaufbahn m.D.) und für Notfallsanitäter als leitender Praxisanleiter und/oder OrgL A11 g.D. (A11 Sonderlaufbahn m.D.) oder vergleichbare Entgeltgruppe bei Tarifbeschäftigten. Durch diese Maßnahmen würden auch genügend Mitarbeiter gefunden werden, die den Beruf Notfallsanitäter ergreifen möchten. Die resultierenden Kosten würden sich über die Rettungsdienstbedarfspläne in die Gebührensatzungen einrechnen lassen und seien somit durch die Kostenträger refinanziert.