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Feuerwehr und Polizei informieren Ersthelfer über Versicherungsschutz

25.07.2019, 10:41 Uhr

Unfallkasse Berlin übernimmt Kosten für entstandene Schäden


In Berlin wurde jetzt die „Ersthelferkarte“ eingeführt, um Personen, die anderen Erste Hilfe geleistet haben und dabei selbst zu Schaden gekommen sind, über den ihnen zustehenden Versicherungsschutz zu informieren. Sie soll ab sofort an Ersthelferinnen und -helfer durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei direkt an den Einsatzstellen überreicht werden. Damit soll erreicht werden, dass Geschädigte schneller von den Leistungen profitieren. Dies gelte besonders nach schwereren Verletzungen, da alle Sozialleistungen – von Rehabilitation über berufliche Wiedereingliederung bis zu Geldleistungen – von der Unfallkasse aus einer Hand angeboten werden. Häufig würden deren Mitarbeiter nämlich erst über die Krankenkassen von den entsprechenden Schäden erfahren, die diese Kosten an sie durchreichen.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für verletzte Ersthelferinnen und Ersthelfer umfassen u.a.:

  • Heil- und Krankenbehandlung einschließlich der Fahrt- und Transportkosten
  • Hilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben, z.B. durch Fortbildung und Umschulung
  • Verletztengeld bei Verdienstausfall
  • Renten an die Ersthelferin/den Ersthelfer selbst oder ihre/seine Hinterbliebenen
  • Zusatzleistungen zu Renten und Verletztengeld
  • Ersatz von Sachschäden, z.B. für die zerrissene Jacke nach einem Sturz.

Auch psychische Gesundheitsschäden, die in Folge der Hilfeleistung entstanden sind, sind versichert und können frühzeitig behandelt werden. Bei Bedarf hilft die Unfallkasse Berlin, die entsprechende psychotherapeutische Hilfe zu finden.

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