Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF Bund) hat eine Stellungnahme zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSanAPrV) vorgelegt. In dem von den AGBF-Arbeitskreisen Rettungsdienst und Ausbildung verfassten Papier wird dem Referententwurf „Regelungsunwillen“ und „schwankende Tiefe der Regelungen“ vorgeworfen. Die Ausbildung sei nicht konsequent modular und mit Zwischenprüfungen geplant, die „archaische Prüfungsform einer gewaltigen Block-Abschlussprüfung“ wirke lernhemmend im Verlauf und begünstige „das selektive Schnell-Vergessen“. Es zeichne sich jetzt schon ab, dass die Umstellung der aktuellen Ausbildung auf den Notfallsanitäter fachlich ausgereift im vorgegeben Zeitraum kaum umsetzbar sei. So seien „Mindest-Veränderungen“ an mehreren Punkten notwendig, um das Ausbildungsziel nicht zu gefährden.
Die AGBF ist der Meinung, dass bei der Gestaltung der Ausbildung das Wohl des Patienten und das Wohl des Mitarbeiters ins Zentrum gestellt werden müssen. Ein Notfallsanitäter müsse schwerpunktmäßig sowohl Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden als auch Maßnahmen der Gefahrenabwehr kennen und können. Für Praxisanleiter, so heißt es weiter, sei die vorgeschriebene Berufserfahrung auf mindestens 5 Jahre zu verlängern. Außerdem fehle in der jetzigen NotSanAPrV eine Regelung zur Anrechnung der vorhanden pädagogischen Ausbildung der jetzigen Lehrrettungsassistenten. Dies „stoße den heutigen, sehr engagierten Lehrrettungsassistenten unangemessen vor den Kopf“. Die AGBF fordert ferner erneut ein Modul Fahrerausbildung und die Verpflichtung, bei nicht aus Deutschland stammenden Bewerbern, deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Update 27. Juni 2013: Die AGBF weist darauf hin, dass es sich bei dem Papier um einen Entwurf handelt.