Unter Vermittlung der Bayerischen Staatsministerien des Innern sowie für Umwelt und Gesundheit haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die bayerischen Krankenkassen sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung über die Finanzierung der Notarztversorgung geeinigt: Für das laufende Jahr 2013 wird eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierung der geleisteten Einsätze sicherstellt. Für das Jahr 2014 soll eine Vergütungsvereinbarung noch in diesem Herbst vorliegen. Ziel sei es, das Vergütungsniveau der notärztlichen Leistungen sicherzustellen. Im Vorgriff darauf stellen die Kostenträger darüber hinaus zur Vermeidung struktureller Defizite in der Notarztversorgung Mittel der Strukturförderung zur Verfügung. Damit soll der Notarztdienst im Flächenstaat Bayern unterstützt werden, insbesondere in einsatzschwachen Gebieten.
Die KVB werde die Mittel einsetzen, um mit gezielten Maßnahmen die Bereitschaft zur Mitwirkung von Ärzten im Rettungsdienst flächendeckend zu gewährleisten. Mit diesem Ergebnis wurde auch die Gesprächsbasis geschaffen, so die Beteiligten, um weitere Themen, wie z.B. die Ermächtigungen und das Abrechnungsverfahren, konstruktiv zu diskutieren und im Sinne einer guten medizinischen Versorgung in Bayern umsetzen zu können.