Das Arbeitsgericht Heinsberg hat am vergangenen Freitag 12 ehemaligen Mitarbeitern des DRK im Kündigungsschutzverfahren gegen die neuen Leistungserbringer Recht gegeben und festgestellt, dass die Übernahme des Rettungsdienstes durch die Johanniter-Unfall-Hilfe und den Malteser Hilfsdienst ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB darstellt. Zur großen Freude der ehemaligen Mitarbeiter müssen sie jetzt zu den alten Konditionen von den neuen Leistungserbringern übernommen werden. Auf die JUH und den MHD kommen damit drastische Mehrkosten zu, die sie in ihrem Angebotspreis an den Kreis Heinsberg nicht eingeplant hatten.
Wie RETTUNGSDIENST berichtete, war die Ausschreibung schon im Vorfeld aufgrund kurzer Fristen und angeblich unsozialen Verhaltens der neuen Auftragnehmer gegenüber den ehemaligen DRK-Mitarbeitern in die Kritik geraten. Mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts hat das Heinsberger Verfahren aber eine neue Dimension erhalten. Wer wird nun die Kostensteigerungen tragen: die neuen Arbeitgeber oder der Kreis Heinsberg (aus Steuermitteln)? Eine Mehrvergütung der neuen Leistungserbringer durch die Kassen wäre vor dem Hintergrund, dass es im Ausschreibungsverfahren weitere Bieter gab, sicherlich fragwürdig.
Bei im Ausschreibungsverfahren unterlegenen Anbietern führte die Entscheidung des Arbeitsgerichtes zu Erleichterungen, da diese erhebliche Probleme im fairen Wettbewerb und für den Erhalt rettungsdienstlicher Qualität sowie beim Schutz sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze gesehen hatten. Aus Unterlagen, die RETTUNGSDIENST vorliegen, geht hervor, dass andere Bieter den Betriebsübergang in ihre Kalkulationen berücksichtigt hatten und auch deshalb preislich unterlegen waren. Ein weiteres Verfahren, das noch vor dem Arbeitsgericht anhängig ist, wird in Kürze entschieden werden. Damit könnte sich die Zahl der ehemaligen DRK-Mitarbeiter, die von einem Betriebsübergang profitieren würden, weiter erhöhen.
Die Ausschreibung in Heinsberg wird auch Thema der Podiumsdiskussion beim 23. Bundeskongress Rettungsdienst in Kassel sein, da sie weit reichende Folgen für die künftige Gestaltung von Ausschreibungen und den Erhalt von qualifizierten Arbeitsplätzen und damit den Standard der Notfallversorgung in Deutschland hat.
Finanzloch für JUH und MHD in Heinsberg
15.05.2007, 09:04 Uhr
Ehemalige DRK-Mitarbeiter müssen übernommen werden