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Flächendeckende Einführung eines Telenotarzt-Systems

02.12.2020, 15:55 Uhr

Foto: L. Lehmann

Kooperation mehrerer Landkreise in NRW


Das Land Nordrhein-Westfalen plant die flächendeckende Einführung eines Telenotarzt-Systems in NRW. Das ist einer Vorlage der Verwaltung des Hochsauerlandkreises (Drucksache 10/59) für den Gesundheits- und Sozialausschuss zu entnehmen. Es ist beabsichtigt, dass bis Ende 2022 in jedem Regierungsbezirk mindestens ein Telenotarzt-System den Regelbetrieb aufgenommen hat. Da nicht jeder Träger eines Rettungsdienstes eine eigene Telenotarztzentrale benötigt, sollen die Kommunen kooperieren. Auf der Basis der bisherigen Erfahrungen in Aachen und einer wissenschaftlichen Ausarbeitung der Universität Maastricht sollen einheitliche Kriterien für die lokale Bedarfsermittlung bzw. Bedarfsfestlegung entwickelt werden. Auf deren Grundlage bilden die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit Trägerschaften. Die Umsetzung erfolgt über die jeweiligen lokalen Bedarfsplanverfahren nach dem Rettungsgesetz.

Die Einführung des Telenotarzt-Systems sieht eine Kooperation zwischen dem Hochsauerlandkreis, den Kreisen Soest, Olpe, Siegen-Wittgenstein, dem Märkischen und dem Oberbergischen Kreis vor. Ein erstes Gespräch, in dem zunächst die grundsätzliche Bereitschaft abgefragt wurde und die verschiedenen Strukturen in den Kreisen, Einsatzzahlen etc. zusammengestellt wurden, hat bereits stattgefunden. Als nächster Schritt müsste eine Trägergemeinschaft zwischen den Kreisen gegründet werden.

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