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Flugverbot für private Drohnen über Einsatzorten

19.01.2017, 10:08 Uhr

Foto: P. Köhler/Nahecopter

Generelle Erlaubnisfreiheit für den Betrieb durch BOS

Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat dem Kabinett gestern eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Damit soll der Betrieb von Drohnen neu geregelt werden. Dies sei laut Dobrindt nötig, „um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen.“

Die wesentlichen Regelungen umfassen

  • eine Kennzeichnungspflicht mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers ab einer Startmasse von 0,25 kg
  • einen Kenntnisnachweis für eine Startmasse ab 2 kg durch eine gültige Pilotenlizenz, eine Prüfung vom Luftfahrt-Bundesamt oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein
  • eine generelle Erlaubnisfreiheit für den Betrieb durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie Feuerwehren, THW, DRK etc. und für Flugmodelle mit einer Gesamtmasse von unter 5 kg
  • eine Erlaubnispflicht durch Landesluftfahrtbehörden für Drohnen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht
  • ein Betriebsverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, JVA, Industrieanlagen etc. , über bestimmten Verkehrswegen, in Kontrollzonen von Flugplätzen, in Flughöhen über 100 m, außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg, unter bestimmten Bedingungen über Wohngrundstücken etc.
  • eine Ausweichpflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme
  • den Einsatz von Videobrillen, der erlaubt ist, wenn Flüge bis zu einer Höhe von 30 m stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist.

Die Verordnung muss nun noch abschließend dem Bundesrat zugeleitet werden.

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