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Freispruch im Funkstörungsprozess

03.05.2011, 13:14 Uhr

Foto: S. Hanf

Tat nicht eindeutig nachweisbar

Das Berufungsverfahren um den ehemaligen Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg, das am 2. März 2010 vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Trier begonnen hatte, wurde heute mit einem Freispruch beendet. Damit wird das Urteil des Amtsgerichtes Trier vom 26. Juni 2008 aufgehoben. Das Landgericht Trier führte in seiner Begründung aus, dass die Funkstörungen dem Angeklagten nicht eindeutig nachzuweisen seien. Der heute 50-jährige Angeklagte bestritt bis zuletzt den Tatvorwurf, den BOS-Funk auf dem Kanal 408 GU der Integrierten Leitstelle (ILS) Trier gestört und damit den Einsatz des grenzüberschreitend eingesetzten RTH „Air Rescue 3“ der Luxembourg Air Rescue (LAR) behindert zu haben.

Bereits kurze Zeit nach der Indienststellung des Luxemburger RTH kam es im Jahre 2005 und in der ersten Jahreshälfte 2006 zu den vorgenannten Funkstörungen, die nach längeren Ermittlungen der Rettungswache Saarburg und in einigen Fällen dem Angeklagten unterstellt wurden (RETTUNGSDIENST berichtete mehrfach). Anfänglich wurde sogar wegen des Tatverdachts des versuchten Mordes gegen den Rettungsassistenten ermittelt – dieser Vorwurf konnte jedoch nicht aufrechterhalten werden. Als Grund für die Funkstörungen hatte das Amtsgericht Trier seinerzeit Rache gegenüber der LAR angeführt, bei der der Angeklagte in früherer Zeit bis zu seiner Entlassung nebenberuflich als Luftrettungsassistent gearbeitet hatte. (Scholl)

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