Nach der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Berlin stellen jetzt auch Politiker aus anderen Bundesländern die Frist für die Übergangsregelung der Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung infrage. Aktuell äußerte sich die nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete Ina Scharrenbach zum Stichtag 31. Dezember 2020. Gerade einmal 117 Personen hätten seit Herbst 2015 in Nordrhein-Westfalen eine Vollausbildung zum Notfallsanitäter aufgenommen, Prüfungen seien noch gar nicht abgenommen worden. Nach Angaben Scharrenbachs befinden sich derzeit 1.216 Rettungsassistenten in der Ergänzungsausbildung.
Dem Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen drohe in der Notfallrettung mittelfristig ein Fachkräftemangel. Deshalb solle das Bundesgesundheitsministerium prüfen, ob es die Umstellungsfrist verlängern könne. „Im Anschluss könnte der Landtag NRW die landeseigene Frist zur Besetzung der Rettungsmittel weiter nach hinten verschieben“, so Scharrenbach. Auch aus anderen Bundesländern sind inzwischen Forderungen nach einer Fristverlängerung für die Übergangsregelung bekannt geworden. In Kürze wollen mehrere Länder bei der Bundesregierung zusammen eine entsprechende Änderung beantragen.