Besondere Brisanz in juristischer Hinsicht könnte ein Verkehrsunfall erhalten, bei dem vor einer Woche ein Fahrzeug des Bayerischen Roten Kreuzes Günzburg frontal mit einem Lastzug zusammengestoßen war. Am Steuer des BRK-Fahrzeugs saß ein Zivildienstleistender, der eine Patientin auf dem Beifahrersitz von der Rehaklinik nach Hause transportierte. Laut einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ soll der Zivi allerdings nicht im Besitz des dafür notwendigen Personenbeförderungsscheins gewesen sein. Bei dem Unfall waren er und die Patientin schwer verletzt worden.
Der Kreisgeschäftsführer des BRK-Kreisverbandes räumte gegenüber den Medien ein, dass hier ein „schwerwiegender Fehler“ passiert sei und kündigte eine Untersuchung an. Er sei bis zuletzt davon ausgegangen, dass der Zivildienstleistende über die nötige Fahrerlaubnis verfügt habe. Es gebe Mitarbeiter, die für solche Überprüfungen zuständig seien. (POG)
Frontalzusammenstoß mit Folgen
13.12.2007, 14:06 Uhr
BRK-Zivi fuhr ohne Fahrerlaubnis