Länder regeln Durchführung vor Ort
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist heute das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten und damit der so genannte Feuerwehr-Führerschein. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 t eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 t Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.
„Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.