Ab 1. Juli wird in Liechtenstein bei speziellen medizinischen Notfällen zusätzlich zum Rettungsdienst des Liechtensteinischen Roten Kreuzes eine Notärztin bzw. ein Notarzt der nächstgelegenen Organisationen eingesetzt. Diese Aufgabe wird somit die Rettung St. Gallen mit dem Standort Grabs oder die AP3-Luftrettung GmbH mit dem Standort Balzers übernehmen. Die AP3-Luftrettung bietet die Notärztin oder den Notarzt in der Regel mit einem bodengebundenen Notarzteinsatzfahrzeug auf.
Bislang wurde von der Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei bei Bedarf eine in Liechtenstein diensthabende Notärztin bzw. ein Notarzt aufgeboten. Tagsüber wurden diese vom Liechtensteinischen Landesspital, dem einzigen öffentlichen Krankenhaus im Fürstentum, und nachts von der Ärztekammer gestellt. Diese Aufgabe wird nun an die Schweizer Kollegen in St. Gallen und an die AP3-Luftrettung, eine grenzüberschreitende Luftrettungsgesellschaft der deutschen DRF-Luftrettung, der österreichischen ARA-Flugrettung und der Schweizer Alpine Air Ambulance AG (AAA), übertragen. Für das Land Liechtenstein entstehen im Zusammenhang mit der Auslagerung des Notarztdienstes keine zusätzlichen Kosten. Die Notfallstation des Liechtensteinischen Landesspitals steht als Anlaufstelle für Notfallkonsultationen unverändert zur Verfügung.
Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur, das Landesspital, das Rote Kreuz, die Ärztekammer sowie weitere im Bereich der Notfallorganisation eingebundene Stellen arbeiten parallel an einem Vorschlag für die künftige Notfallorganisation in Liechtenstein. Basierend auf diesem Konzept sowie den Erfahrungen der kommenden Monate wird Ende des Jahres eine Entscheidung über die notärztliche Abdeckung ab Anfang 2024 getroffen.