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Funkstörungen erneut vor Gericht

02.03.2010, 09:03 Uhr

Foto: H. Scholl

Revisionsverfahren um Rettungswachenleiter

Das Revisionsverfahren um den wegen mehrfacher versuchter Körperverletzung verurteilten ehemaligen Rettungswachenleiter der DRK-Rettungswache Saarburg hat gestern vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Trier begonnen. Der heute 50-jährige Angeklagte bestritt bis zuletzt den Tatvorwurf, den BOS-Funk auf dem Kanal 408 GU der Integrierten Leitstelle (ILS) Trier gestört und damit den Einsatz des grenzüberschreitend eingesetzten RTH „Air Rescue 3“ der Luxemburg Air Rescue (LAR) gefährdet zu haben. Bereits kurze Zeit nach der Indienststellung des Luxemburger RTH kam es im Jahre 2005 und in der ersten Jahreshälfte 2006 zu den Funkstörungen, die nach längeren Ermittlungen der Rettungswache Saarburg und in einigen Fällen eindeutig dem Angeklagten unterstellt wurden. Anfänglich wurde sogar wegen des Tatverdachts des versuchten Mordes gegen den Angeklagten ermittelt. Dieser Vorwurf konnte allerdings nicht aufrechterhalten werden. (RETTUNGSDIENST berichtete mehrfach).

Das Gericht kam nach 13 Verhandlungstagen zu der Feststellung, dass der damalige Rettungswachenleiter mehrere Monate den Funkverkehr beim Einsatz des RTH vorsätzlich gestört hatte. Grund sei Rache gegenüber der LAR gewesen, bei der der Angeklagte in früherer Zeit bis zu seiner Entlassung nebenberuflich als Luftrettungsassistent gearbeitet hatte. Der angeklagte Rettungsassistent wurde am 26. Juni 2008 wegen mehrfacher versuchter Körperverletzung vom Amtsgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, während der Staatsanwalt zweieinhalb Jahre ohne Bewährung und die Verteidigung Freispruch gefordert hatten. Die erneute Verhandlung, diesmal vor dem Landgericht Trier, wurde nötig, nachdem sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gingen.

RETTUNGSDIENST wird nach Beendigung des Prozesses ausführlich über den Ausgang des Strafverfahrens berichten. (Scholl)

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