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Geheimbeschluss zur Krankentransport-Richtlinie

06.12.2004, 08:58 Uhr

Foto: BilderBox

Doch nachträgliche Genehmigung möglich

Es gibt einen Beschluss, der die nachträgliche Genehmigung von Krankenfahrten- und Transporten in die ambulante Behandlung ermöglicht. Dies berichtet der SPIEGEL in seiner heutigen Ausgabe. Ein von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt beauftragtes Gremium hätte dies bereits im Februar verabschiedet, schreibt das Nachrichtenmagazin.

Nach Informationen des RETTUNGSDIENST handelt es sich dabei um die Spitzenverbände der Krankenkassen. Diese patientenfreundlichen Regelungen sind der Öffentlichkeit aber nie bekannt gemacht worden. In der Praxis hat die Genehmigungspflicht für ambulante Beförderungen immer wieder zu massiven Härtefällen geführt (wir berichteten mehrfach), weil die Vorabgenehmigungen bei akuten Beschwerden nicht vorher eingeholt werden konnten oder aber von der Kasse nicht rechtzeitig erteilt wurden. Die JUH und der ASB machten deshalb das Bundesgesundheitsministerium auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam. Bisher leider ohne Erfolg.

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