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Gelb, hässlich, passt zu nichts

25.06.2008, 11:51 Uhr

Aber sie kann Leben retten

Keinen Geringeren als den in Paris lebenden Modezar Karl Lagerfeld hat die französische Sécurité Routière für eine neue Kampagne gewonnen, mit der Autofahrer für das Mitführen von Warnwesten und Warndreiecken sensibilisiert werden sollen. Das Amt für Verkehrssicherheit im zuständigen Ministerium, dem Ministre de l’Écologie, de l’Énergie, du Développement durable et de l’Aménagement du territoire, hat die jüngsten Unfallzahlen vorgelegt, nachdem auf Frankreichs Straßen die Anzahl der Verkehrstoten bereits seit sechs Jahren stetig sinkt. Dennoch müsse die Verkehrssicherheit insgesamt verbessert werden, vordringlich durch Einhaltung der Verkehrsregeln durch die Fahrer.

Das Comité interministériel de la sécurité routière (CISR) des Ministeriums hat im Februar das Mitführen von Warnweste und -Dreieck als obligatorisch für alle Verkehrsteilnehmer erklärt, um die Eigensicherheit bei Notfällen auf der Straße zu fördern. Nur Fahrradfahrer, motorisierte Zwei- und Dreiräder sowie Quads sind davon ausgenommen.

Begleitet wird die Lagerfeld-Kampagne von entsprechenden Radiospots und einer flächendeckenden Plakatierung in den Innenstädten. Jeder Autofahrer soll damit angesprochen werden, sich unverzüglich mit den beiden Sicherheitsmitteln auszustatten. Tag und Nacht muss die Weste vor dem Ausstieg aus dem Fahrzeug angelegt werden, egal bei welcher Sicht, sobald wegen eines Unfalls ein Nothalt eingelegt werden muss. Dafür müsse, so empfiehlt das Komitee, die Weste an einem leicht zugänglichen Ort, z.B dem Handschuhfach des Wagens, aufbewahrt werden. Das Warndreieck, ebenfalls mit an Bord, ist nach dem Aussteigen nach Anlage der Weste mindestens 30 m vom Fahrzeug oder dem Straßenhindernis entfernt aufzustellen und ggf. vor einer uneinsehbaren Kurve. Die Warnblinkanlage ist ebenfalls einzuschalten, soweit am Fahrzeug vorhanden. Zur Eigensicherung gehört außerdem auf der Autobahn das Aussteigen von der Beifahrerseite aus, um sich hinter die Fahrbahnabsperrung zu begeben. Die Warnweste muss das CE-Zeichen tragen, während das Warndreick die Bezeichnung E 27 R aufweisen muss, um der geforderten Norm zu entsprechen.

Strafen bei Nichteinhaltung dieser neuen Regelung soll es laut Ministerium aber erst ab 1. Oktober 2008 geben – dann muss der Verkehrssünder in Frankreich für das fehlende Mitführen von Warndreieck und Warnweste zwischen 90 und 135 Euro berappen. Und diese Regelung gilt auch für Touristen.

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