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Gemeinsames Versorgungskonzept für 19 Städte und Kreise in NRW

16.01.2020, 09:26 Uhr

Verbindliche Handlungsempfehlungen für die Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst


19 Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen, die für die notfallmedizinische Versorgung von insgesamt mehr als 5.755.000 Menschen zuständig sind, haben für ihre inzwischen jährlich 730.000 Notfalleinsätze gestern die Neuauflage des „Gemeinsamen Kompendiums Rettungsdienst“ veröffentlicht. Es handelt sich dabei um jährlich aktualisierte verbindliche Handlungsempfehlungen als Grundlage für die Aus- und Fortbildung des nicht-ärztlichen Personals im Rettungsdienst, die aus der Zusammenarbeit des Rhein-Kreises Neuss mit dem Kreis Heinsberg aus dem Jahr 2013 hervorgegangen ist. Im Vorwort betonen die Verfasser, das Kompendium sei ebenso wertvoll „als Unterstützung für die eingesetzten Notärztinnen und Notärzte“. Nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Notärztinnen und Notärzte in Nordrhein-Westfalen werde der Brückenschlag hin zu einer einheitlichen interprofessionellen Versorgung der Patienten durch das Notfallteam vor Ort geschaffen. NRW-einheitliche Vorgaben zur Aus- und Fortbildung des nicht-ärztlichen Personals im Rettungsdienst sind in das Kompendium integriert worden.

Das Gemeinsame Rettungsdienstkompendium stellt eine Sammlung von Prozeduren und Behandlungsprotokollen zur medizinischen Notfallversorgung in den beteiligten Kreisen und Städten dar. Einmal im Jahr erscheint eine neue Version. Jeder Kreis und jede Stadt, die sich am Kompendium beteiligt, legt eigenverantwortlich die umzusetzenden Inhalte, die eigene Struktur und die lokale Umsetzung fest und stellt diese Informationen allen beteiligten Gebietskörperschaften zur Verfügung. Alle Beteiligten haben dabei versucht, eine möglichst große Übereinstimmung und Vergleichbarkeit untereinander zu erzielen. Erklärtes Ziel sei es, die vorhandenen Unterschiede in den Prozeduren und Behandlungspfaden so gering wie möglich zu halten. Lokale Besonderheiten im Gerätemanagement und den eingesetzten Medikamenten sind im Kompendium klar definiert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es möglich ist, den Wirkungsbereich des Kompendiums zu erweitern.

Grundsätzlich gelten die von der zuständigen Gebietskörperschaft vorgegebenen Handlungsempfehlungen für alle Einsätze im eigenen Zuständigkeitsbereich. Bei grenzüberschreitenden Einsätzen gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Vorgaben der entsendenden Gebietskörperschaft. Wenn ein Mitarbeiter in einem Kreis oder in einer Stadt, die sich am Kompendium beteiligt, geschult und zertifiziert ist, in einen anderen Nutzungsbereich des Kompendiums wechselt, so kann die Zertifizierung anerkannt werden.

Das „Gemeinsame Kompendium Rettungsdienst“ kann man sich hier herunterladen.

Bücher zum Thema:

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129.00(incl. UST, exkl. Versandkosten) K. Enke, A. Flemming, H.-P. Hündorf, P. Knacke, R. Lipp, P. Rupp (Hrsg.) 926B6 978-3-96461-014-0

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