Im Februar 2013 trat das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. Durch die Verankerung des Arzt-Patienten-Verhältnisses im Bürgerlichen Gesetzbuch und die Verpflichtung der Krankenkassen zur Unterstützung bei Regressforderungen im Rahmen von (mutmaßlichen) Behandlungsfehlern wurde die Position der Patienten gegenüber den Krankenkassen und den Leistungserbringern wie Ärzten oder Krankenhäusern deutlich gestärkt.
Auf die seit Jahren ansteigende Zahl der Anträge auf Schadensersatz haben einige Versicherungen bereits mit Beitragserhöhungen reagiert, in manchen Fällen sogar mit Vertragskündigungen. Für viele Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren und Arztpraxen kann dies eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung bedeuten. Zur Minderung oder Abwendung einer Forderung muss der Leistungserbringer den Nachweis einer vollumfänglichen Aufklärung des Patienten, höchster Sorgfalt und eines Risiko- und Fehlermanagementsystems erbringen.
Das akutmedizinische Simulationszentrum NAW Berlin entwickelt seit Juni solche Systeme, abgestimmt mit der jeweiligen Partnerklinik. Im Vordergrund steht hierbei neben der (anonymen) Dokumentation und Auswertung von (Beinahe-)Zwischenfällen (CIRS Datenbank) vor allem die kritische Auseinandersetzung mit zukünftigen Fehlervermeidungsstrategien. Die Wirksamkeit wird in regelmäßig stattfindenden Simulator-Trainings geprüft und bestätigt. Derzeit erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss eine Vereinbarung, die Vergütungszuschläge für die Beteiligung an derartigen Fehlermeldesystemen vorsieht. Einige Haftpflichtversicherer erwägen bereits eine Reduzierung der Beiträge beim Nachweis regelmäßiger Zwischenfalltrainings.
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