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Gesundheitliche Schädigung durch Martinshörner?

01.02.2012, 09:53 Uhr

Foto: M. Leitner

Petition zur Lautstärkebegrenzung für Einsatzfahrzeuge

Noch bis zum 22. Februar 2012 kann, wer es für richtig hält, eine Petition beim Deutschen Bundestag mitzeichnen, die zum Ziel hat, den nächtlichen Einsatz von Martinshörnern per Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuschränken. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr soll die Lautstärke auf 80 dB (A) begrenzt werden. Dafür soll § 55 Abs. 3 StVZO ergänzt werden.

In der Begründung der von einem Martin Weiland eingereichten Petition heißt es: „Die gesundheitliche Schädigung durch Schallzeichen (Martinshörner) von Einsatzfahrzeugen darf nicht länger hingenommen werden. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die längst überfällige gesetzliche Änderung herbeizuführen. Die vorgeschlagene Begrenzung der Lautstärke auf 105 dB (A) tagsüber und 80 db (A) nachts, jeweils gemessen in 7 m Entfernung, sichert ausreichend die Durchsetzung der Vorfahrt für Einsatzfahrzeuge. Unter Abwägung der Rechtsgüter ist es nicht vertretbar, dass Einsatzfahrzeuge die Gesundheit von Menschen erheblich schädigen.“ Die Kommentarfunktion der Petitionsseite wird bereits ausgiebig genutzt.

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