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Gesundheitsreform stellt flächendeckende Notfallversorgung infrage

23.10.2006, 11:23 Uhr

Foto: Archiv

Die Ständige Konferenz für den Rettungsdienst hat auf ihrer 24. Sitzung am vergangenen Freitag in Berlin einstimmig eine Resolution zu der von der Bundesregierung beabsichtigten pauschalen Kürzung der Leistungsentgelte im Bereich der Fahrkosten um 3% verabschiedet. Darin heißt es, dass die Kürzung einen massiven Eingriff in die Sicherstellung der Notfallrettung und des (qualifizierten) Krankentransports in Deutschland darstellt. Der Vorwurf des als Begründung genannten „überproportionalen Ausgabenanstiegs“ treffe für den Rettungsdienst nicht zu. Aus diesem Grund lehnt die „Ständige Konferenz für den Rettungsdienst“ die Kürzung ab und warnt vor Folgen, die den einzelnen Patienten in einer der schwierigsten Situationen – im Notfall – treffen werde.

Die Leistungen von Notfallrettung und Krankentransport seien unter den „Fahrkosten“ subsumiert, die auch Kosten von Taxen und Mietwagen ohne medizinisch-fachliche Betreuung enthielten. Die geplante Kürzung im Sinne der Ausschöpfung angeblicher Einsparreserven treffe deshalb im besonderen Maße die Notfallrettung. Schon jetzt sei der Kostenersatz in der Notfallrettung und im Krankentransport nicht kostendeckend. „Wenn diese Kostenerstattungen noch weiter gekürzt werden, kann eine flächendeckende, zeitadäquate Notfallversorgung nicht mehr garantiert werden“, heißt es in der Resolution. Die „Ständige Konferenz für den Rettungsdienst“ weist deshalb die Vorwürfe der nicht-berechtigten Kostensteigerungen zurück und fordert, die geplanten Kürzungen im Bereich Notfallrettung und Krankentransport zurückzunehmen, da sie im Sinne der Patienten nicht verantwortbar seien.

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