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Grenzüberschreitender Rettungsdienst: Vereinbarung mit dem Elsass

17.02.2009, 08:51 Uhr

Foto: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Die Notfallrettung und der Rettungsdienst in Europa wachsen zusammen. Nach dem bereits am 11. Juni 2008 das Saarland eine Kooperationsvereinbarung mit Lothringen unterzeichnet hatte, konnte am 10. Februar dieses Jahres ein weiterer Erfolg in der grenzüberschreitenden Rettung mit einer Vereinbarung zwischen Rheinland-Pfalz sowie Baden-Württemberg und dem französischen Erlass in Metz erzielt werden. Die Vereinbarung wird am 1. März dieses Jahres in Kraft treten. Darüber hinaus wurde auch eine Vereinbarung zur Kooperation zwischen der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Ludwigshafen und dem Elsass unterzeichnet. Diese Vereinbarungen werden die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst und der Gesundheitsversorgung in den Grenzregionen erheblich optimieren.

 

Die Vereinbarung habe aber nicht zur Folge, dass auf rheinland-pfälzischer Seite Kapazitäten gekürzt werden. „Es ist eine ergänzende Kooperation mit den französischen Kollegen, die in besonderen Ausnahmefällen zum Tragen kommen wird“, erklärte der für den Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz zuständige Abteilungsleiter im Innenministerium, Peter Grüßner. Mit Abschluss der Vereinbarung ist nun die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Rettungskräften im jeweils anderen Land gegeben. Die Vereinbarung wurde auf der Grundlage des Rahmenabkommens vom 22. Juli 2005 zwischen der französischen und der deutschen Regierung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und der Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. RETTUNGSDIENST wird in der April-Ausgabe ausführlich darüber berichten. (Scholl)

 

 

 

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