In Schleswig-Holstein wollen die Stadt Flensburg, der Kreis Herzogtum Lauenburg, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster, der Kreis Plön, der Kreis Stormarn, die Rettungsdienst Holstein AöR und die Landeshauptstadt Kiel ab dem nächsten Jahr gemeinsam ein Telenotfallmedizin-System für den Rettungsdienst einführen. Dies geht aus einer Beschlussvorlage für die Ratsversammlung der Stadt Flensburg am 5. Oktober 2023 hervor (RV-143/2023).
Zwei entsprechende TNM-Zentralen sollen räumlich in den Leitstellen der Berufsfeuerwehren der Hansestadt Lübeck und der Landeshauptstadt Kiel eingerichtet werden. Der Betrieb soll alternierend nach einem Dienstplan erfolgen, sodass zu 24/7 eine Zentrale telenotärztlich besetzt und im Dienst ist. Die andere Zentrale fungiert dann als Ausfallreserve. Das Rettungsfachpersonal soll damit vor Ort durch die Telenotärztin bzw. den Telenotarzt diagnostisch, therapeutisch und einsatztaktisch unterstützt und beraten werden.
Die Sachkosten für die Beschaffung und den Unterhalt der TNM-Ausrüstung der Rettungsmittel sowie die Personalkosten sollen durch die Vertragsparteien zunächst jeweils selbst getragen werden. Später soll die Betreibergemeinschaft der TNM-Zentralen die Ist- und Planungskosten mit den Kostenträgern nach dem Schleswig- Holsteinischem Rettungsdienstgesetz (SHRDG) verhandeln. Anschließend werden diese auf die beteiligten Städte und Kreise umgelegt. Ein entsprechender Vertrag soll im nächsten Monat in Kraft treten und zunächst eine Laufzeit bis Ende 2028 haben.
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