Um die Situation ehrenamtlicher Rettungsassistenten und die Besetzung von Notarzteinsatzfahrzeugen in Baden-Württemberg zu beleuchten, haben der FDP/DVP-Abgeordnete Andreas Glück u.a. einen Antrag beim Landtag eingereicht. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und das Ministerium für Soziales und Integration haben darauf jetzt gemeinsam geantwortet (Drucksache 16/2812). Darin heißt es nach den üblichen Ausführungen zum steigenden Fachkräftebedarf und zur entstandenen Personallücke durch die Umstellung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern: „Nach Auskunft der Leistungsträger im Rettungsdienst besteht eine sehr gute Bewerberlage mit geeigneten und hochmotivierten Schulabgängern.“ Für Notfallsanitäter seien zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen und parallel dazu die Ausbildungskapazitäten bei den staatlich anerkannten Schulen für Notfallsanitäter erhöht worden. Außerdem habe man Verbesserungen bei den tarifvertraglichen und arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen.
Auch die Ehrenamtlichkeit habe „trotz fortschreitender Professionalisierung des Rettungswesens nach wie vor hohen Stellenwert im Rettungsdienst“. Von den Hilfsorganisationen wurden zur RTW-Besetzung mit ehrenamtlichen Rettungsassistenten folgende Zahlen mitgeteilt:
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg: 30
- DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz: 35
- DRK Landesverband Baden-Württemberg: 175
- Johanniter-Unfall-Hilfe: 30
Bei den Maltesern würden Ehrenamtliche auf dem RTW keine Rolle spielen.
Auf die Frage, ob in Baden-Württemberg angestrebt wird, Rettungssanitäter als alleinige Begleitung des Notarztes im NEF einzusetzen, heißt es in der Antwort, dass dies eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes erfordere. Das sei derzeit nicht beabsichtigt.