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Hamburg lehnt Hilfsfrist im Rettungsdienst ab

21.08.2019, 16:08 Uhr

Foto: K. von Frieling

Bürgerschaft diskutierte Entwurf des Rettungsdienstgesetzes


Gestern Abend wurde in der Hamburgischen Bürgerschaft der „Entwurf zur Regelung des Rettungsdienstes“ diskutiert (Drucksache 21/16376). Unter TOP 1 erfolgten die Auswertung der Anhörung von Auskunftspersonen sowie die Fortsetzung der Senatsbefragung. Laut „Hamburger Abendblatt“ sei beschlossen worden, dass die Hilfsorganisationen mit der Bereichsausnahme ohne eine europaweite Ausschreibung an der Notfallrettung beteiligt werden sollen. Krankentransporte sollen zukünftig ausschließlich durch private Träger durchgeführt werden.

Abgelehnt wurde hingegen die Verankerung von konkreten Hilfsfristen im Rettungsdienstgesetz. Zur Begründung heißt es, dass die gesetzliche Regelung von Hilfsfristen in Flächenländern sinnvoll sein könne, in denen die Aufgabenträger in Städten und Landkreisen sehr unterschiedlich strukturiert sind. Im Stadtstaat Hamburg gäbe es künftig im öffentlichen Rettungsdienst einen einheitlichen Aufgabenträger für die Notfallrettung, „der schon bisher die notwendigen Regelungen zu Fahrtzeiten als Planungsgrundlage im öffentlichen Rettungsdienst getroffen hat.“ Zudem seien die in Hamburg vom Aufgabenträger festgelegten Fristen im Vergleich zu den Hilfsfristen anderer Bundesländern sehr kurz bemessen (aktuelle Planungsgröße: 3 Minuten Dispositions- und Ausrückzeit plus 5 Minuten Fahrzeit). Ein verbesserter Schutz der Patientinnen und Patienten sei mit der gesetzlichen Festsetzung einer Hilfsfrist nicht zu erreichen.

Wie aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator hervorgeht, hat sich die Erfüllungsquote „Eintreffzeit im öffentlichen Rettungsdienst an der Einsatzstelle innerhalb von <= 8 Minuten“ in Hamburg nicht verändert: Sie liegt seit einem Jahr bei mehr oder weniger 65% (Drucksache 21/18000).

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