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Hamburg setzt Notfallsanitätergesetz um

14.05.2014, 10:57 Uhr

Foto: K. von Frieling

Strukturen und Inhalte der Aus- und Fortbildung werden neu erarbeitet

Hamburg hat bereits erste Maßnahmen zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) eingeleitet. Wie die Bürgerschaft auf eine Große Anfrage (Drucksache 20/11399) der Fraktion Die Linke mitteilte, wurde bei der Berufsfeuerwehr hierzu schon im August des vergangenen Jahres eine Projektgruppe eingerichtet. Trotz dieser Vorarbeiten lägen allerdings zu mehreren Themenbereichen des komplexen Sachverhalts noch keine abschließenden Antworten vor. So müssten z.B. Struktur und Inhalte der Aus- und Fortbildung zum Teil vollständig neu erarbeitet werden. Mit den Krankenkassen befindet sich die Feuerwehr aktuell in Verhandlungen mit dem Ziel einer Anpassung der bestehenden Rettungsdienstgebühren 2014 an die durch das Gesetz entstehenden Mehrkosten.

Zuständig für die Umsetzung des NotSanG wird in Hamburg die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sein. Sie hat schon unmittelbar nach Bekanntmachung des Gesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit den in Hamburg staatlich anerkannten Rettungsassistentenschulen eine Arbeitsgruppe gegründet, die an der Umsetzung des NotSanG in Hamburg arbeitet und für die Übergangszeit Lösungen entwickelt. In dieses Aufgabenfeld fällt auch die Vorbereitung der Ergänzungsprüfungen für Hamburger Rettungsassistenten. Dabei wurde verabredet, dass erste Ergänzungsprüfungen erst dann durchgeführt werden können, wenn Einigkeit über die konkreten Inhalte und die spezifischen Anforderungen an das neue Berufsbild besteht. Mit ersten Ausbildungen nach dem NotSanG soll nicht vor August 2014 begonnen werden.

Derzeit gibt es in Hamburg vier staatlich anerkannte Rettungsassistentenschulen (Feuerwehrakademie, DRK, ASB, G.A.R.D.). Zur Annahme von Praktikanten sind 35 Lehrrettungswachen berechtigt. Derzeit arbeiten in Hamburg 1.488 Rettungsassistenten bei der Feuerwehr, 20 im Bundeswehrkrankenhaus, 53 beim DRK und 7 beim ADAC. Alle sollen bis 2020 zu Notfallsanitäterinnen und -sanitätern weiterqualifiziert werden. (POG)

Die Drucksache 20/11399 vom 2. Mai 2014 finden Sie hier.



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