Nachdem im vergangenen Jahr die Hamburger Bürgerschaft einstimmig einen Antrag zur Einführung und Unterstützung weiterer Schulsanitätsdienste in Hamburg und zur regelmäßigen Ersthelfer-Fortbildung von Lehrkräften beschlossen hat, gilt seit dem 1. August nun eine neue Richtlinie der Behörde für Bildung und Sport. Danach sind die Lehrkräfte verpflichtet, regelmäßig Auffrischungskurse in Erster Hilfe zu absolvieren.
Die Landesunfallkasse (LUK) unterstützt zudem die Gründung von Sanitätsdiensten an Schulen finanziell. In den Schulsanitätsdiensten werden Schülerinnen und Schüler aktiv. Die LUK überlegt nun, neben den jährlich zur Verfügung stehenden Gründungsgeldern auch den Bestand der Sanitätsdienste zu sichern. Derzeit gibt es 20 Schulsanitätsdienste in Hamburg. Die fachliche Ausbildung wird über die Hilfsorganisationen ASB, DRK und JUH ehrenamtlich geleistet.
Hamburgs Lehrkräfte müssen Erste-Hilfe-Auffrischungskurse absolvieren
15.09.2006, 14:26 Uhr