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Heinsberg: Sieg für Mitarbeiter vor dem LAG Köln

19.10.2007, 14:33 Uhr

Revision nicht zugelassen

Das Landesarbeitsgericht Köln hat vor wenigen Minuten die Berufungsklage des Malteser Hilfsdienstes (MHD) gegen einen Mitarbeiter, der auf „Betriebsübergang“ nach § 613 a BGB geklagt hatte, abgewiesen. Damit steht fest, dass es sich in Heinsberg eindeutig um einen Betriebsübergang gehandelt hat. Alle Mitarbeiter, die geklagt haben, müssen zu den alten DRK-Konditionen von den neuen Leistungserbringern (neben MHD noch die Johanniter-Unfall-Hilfe) weiter beschäftigt werden – ein Posten, den die Organisationen bei ihrer Angebotsabgabe nicht berücksichtigt hatten. Die Mitarbeiter genießen damit u.a. auch wieder ihren früheren Kündigungsschutz. Ein weiterer entscheidender Punkt des heutigen Prozessergebnisses: Eine Revision der Verhandlung wurde vom vorsitzenden Richter Dr. Ehrich nicht zugelassen. Sowohl MHD als auch JUH hatten angekündigt, im Falle Heinsberg notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht verhandeln zu wollen.

Die JUH, deren Bundesgeschäftsstelle die Verträge unterzeichnet hat, ist jetzt gut beraten, sich eine Peinlichkeit zu ersparen und die Berufungsklage gegen 23 Mitarbeiter, die vom DRK übernommen wurden, zurückzuziehen. Der Fall soll eigentlich am kommenden Donnerstag ebenfalls vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelt werden. Auch wird noch zu beobachten sein, wie die nötigen finanziellen Mittel für die neu entstandenen Kosten aufgebracht werden und ob bald im Kreise Heinsberg vermehrt die Sammelbüchsen klappern werden. Die Kosten des Verfahrens trägt der unterlegene Kläger übrigens auch.

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