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Heinsberg: Weiterer Sieg für die Mitarbeiter

25.10.2007, 12:35 Uhr

Foto: Redaktion

Landesarbeitsgericht urteilt wieder eindeutig

Am heutigen Donnerstagmorgen hat sich das Landesarbeitsgericht in Köln erneut mit der Frage des Betriebsübergangs nach § 613a BGB in Heinsberg befasst. Zur Verhandlung standen acht weitere Klagen, die in den heute verhandelten Fällen von ehemaligen DRK-Mitarbeitern eingereicht wurden, die von der Johanniter-Unfall-Hilfe übernommen wurden. Nach Erörterung der Formalien trugen die prozessbeteiligten Seiten ihre Sicht der Dinge vor. Die JUH argumentierte im Kern, dass durch die heute veränderte Organisation und die Tatasche, dass nur etwa 30 der ehemals 86 Mitarbeiter übernommen wurden, kein Betriebsübergang vorliegen würde. Der vorsitzende Richter zog wie auch schon im Verfahren der Malteser gegen einen ehemaligen Mitarbeiter ein Verfahren der Flughafenkontrolle heran.

Das Ergebnis des Verfahrens: Die Mitarbeiter haben sich auch diesmal voll durchgesetzt. Das Gericht bewertete die Vorgänge in Heinsberg als einen eindeutigen Betriebsübergang. Eine Revision wurde auch diesmal nicht zugelassen. Somit müssen alle Mitarbeiter rückwirkend zum 1. Januar 2007 und zu den früheren DRK-Konditionen beschäftigt werden. Auf Seiten der Mitarbeiter löste dies verständlicherweise große Freude aus.

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