Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Kreisausschuss in einem Empfehlungsbeschluss an den Kreistag dafür votiert, den Rettungsdienst im Kreis Heinsberg ab 1. Januar 2012 in Form eines kommunalen Unternehmens des privaten Rechts durchzuführen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Voraussetzungen zur Gründung einer gGmbH, einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu schaffen. SPD, Grüne und UB-UWG enthielten sich. Die Linke sprach sich als einzige Partei dagegen aus.
Zur Qualifizierung und Motivierung des ehrenamtlichen Personals soll den Hilfsorganisationen die Möglichkeit eröffnet werden, sich in die Durchführung einzubringen. Dies soll in der Form von einzelnen Personalschichten erfolgen, die für das Ehrenamt reserviert werden. In diesen sollen die ehrenamtlichen Kräfte Einsatzerfahrung für eine Beteiligung in Katastrophenfällen und bei einem MANV erwerben und vertiefen können. Die Verwaltung ist damit beauftragt, dafür ein Schulungskonzept in Abstimmung mit der Leitung des neuen kommunalen Betriebes zu erstellen.