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Helfer verliert Führerschein bei Anfahrt zur Unterkunft

12.01.2009, 09:05 Uhr

Foto: H. Scholl

Freiwilliger Rettungsdienst in Luxemburg

Wie das „Luxemburger Wort“ berichtete, hat die Polizei einem Angehörigen der Protection Civile (Zivilschutz und Rettungsdienst), der mit seinem Privat-Pkw und stark überhöhter Geschwindigkeit (50 km/h zugelassen, aber mit 106 km/h unterwegs) auf dem Weg in die so genannte Einsatzzentrale (vgl. dt. Unterkunft) war, um einen Rettungswagen zu besetzen, den Führerschein abgenommen. Dadurch verzögerte sich ein Einsatz im Großherzogtum. Erst nach dem die Freundin des gestoppten Fahrers den RTW in Remich besetzte, konnte die Einsatzstelle angefahren werden. Die Notfallpatientin war in der Zwischenzeit verstorben. Die Verantwortlichen betonten, dass der Tod der Patientin in keinem kausalen Zusammenhang mit der Verzögerung des Rettungseinsatzes steht. Indes ist die Diskussion um die Organisation des Luxemburger Rettungsdienstes erneut entflammt.

Vor diesem Hintergrund ist herauszustellen, dass der Rettungsdienst im Großherzogtum mit Ausnahme der Hauptstadt Luxemburg-City ausschließlich von Freiwilligen abgedeckt wird, die nach dem Prinzip der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzfall die Rettungswagen (RTW) der Protection Civile besetzen, lediglich in der Landeshauptstadt werden bezahlte Profi-Retter von der dortigen Berufsfeuerwehr und im Notarztdienst (drei NEF-Standorte) der S.A.M.U. (Service Aide Médical Urgente) sowie in der von der Luxembourg Air Rescue A.s.b.l. betriebenen Luftrettung eingesetzt. RETTUNGSDIENST wird in einer der kommenden Ausgaben darüber berichten. (Scholl)

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