Der Sozialausschuss der Stadt Herne hat beschlossen, zusätzliches eigenes Personal für den Krankentransport einzustellen, um damit eine europaweite Ausschreibung dieser Leistungen zu umgehen. Die Stadt schreibt deshalb 12 auf zwei Jahre befristete Stellen (KTW-24), 9 auf ein Jahr befristete Stellen (Tages-KTW) und eine auf zwei Jahre befristete Stelle (Assistent des Desinfektors) aus. Die Bewerbungsfrist endet am 3. September 2011. Derzeit beteiligt sich der ASB am Krankentransport an Werktagen mit zwei Besatzungen für den Tages-KTW und an allen Tagen des Jahres mit einer Besatzung für den 24-Stunden-KTW. Das Rote Kreuz kommt in Spitzenzeiten mit einem eigenen Wagen hinzu.
Nach Angaben der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ ist der Hintergrund des Schrittes der Stadt Herne nicht nur die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem April 2010, sondern auch die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Demzufolge muss ein Verleiher seinen Arbeitskräften den gleichen Lohn zahlen, wie der Entleiher seinen eigenen Kräften für die gleiche Tätigkeit. Zudem muss der Verleiher eine spezielle Erlaubnis vorlegen können. Und diese Erlaubnis hat der ASB zurzeit noch nicht.