Das Bundeskartellamt hat gestern Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Millionen Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt. Gegen einen vierten Hersteller wird das Verfahren noch fortgeführt. Das Bundeskartellamt verhängte außerdem ein Bußgeld gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen dessen Mitwirkung am Kartell. Nach Angaben des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hätten die am Kartell beteiligten Unternehmen mindestens seit dem Jahr 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen getroffen, um den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufzuteilen. Dadurch sei vor allem bei den betroffenen Kommunen großer finanzieller Schaden entstanden.
Das Kartell traf sich regelmäßig am Flughafen von Zürich. Dort konnten die Mitglieder unbehelligt über Jahre hinweg bestimmte Verkaufsanteile, so genannte Soll-Quoten, untereinander aushandeln. Die Unternehmen meldeten ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte genaue Listen, auf deren Basis die Einhaltung der vereinbarten Quoten dann überprüft wurde. Darüber hinaus haben die Unternehmen Erhöhungen ihrer Angebotspreise abgesprochen. Das Bundeskartellamt war durch eine anonyme Anzeige auf die Absprachen aufmerksam geworden und hat in dem Zeitraum Mai 2009 bis Juli 2010 insgesamt vier Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit den Unternehmen eine Verständigung über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) erreicht.