S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Hessen erhöht tägliche Höchstarbeitszeit für Feuerwehr und Rettungsdienst

02.02.2022, 09:42 Uhr

Foto: P.G. Knacke

Regierungspräsidien erlassen Allgemeinverfügungen


Das Regierungspräsidium Gießen hat am 31. Januar 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ermöglicht wird und die tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag erhöht werden kann. Ähnlich lautende Allgemeinverfügungen erließen auch die beiden anderen Regierungspräsidien in Kassel und Darmstadt. Damit soll sichergestellt werden, dass das öffentliche Leben trotz der stärksten Infektionswelle seit Beginn der Corona-Pandemie möglichst wenig beeinträchtigt wird und die Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit der Infrastrukturen gewährleistet bleiben. Die Allgemeinverfügung enthält auch Vorgaben zum Schutze der Beschäftigten für diejenigen Arbeitgeber, die von den Möglichkeiten zur Beschäftigungserweiterung dieser Allgemeinverfügung Gebrauch machen.

Die mögliche Sonn- und Feiertagsarbeit gilt für Beschäftigte ab 18 Jahren mit den Tätigkeiten in den Bereichen Medizinprodukte, Arzneimittel und weitere apothekenüblichen Artikel sowie in der Produktion, beim Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z.B. Hygieneartikel, Lebensmittel). Die Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag betrifft Beschäftigte ab 18 Jahre mit Tätigkeiten in den genannten Bereichen sowie bei Not- und Rettungsdiensten, der Feuerwehr, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung, in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Verkehrsbetrieben sowie in einigen weiteren Einrichtungen. Für minderjährige Beschäftigte bleibt es bei den Regelungen des Jugendarbeitsschutzes.

Die Allgemeinverfügung ist gestern in Kraft getreten und gilt bis zum 31. März 2022. Sie kann aber widerrufen werden, wenn sich die pandemische Lage verbessert und die geregelten Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz nicht mehr notwendig sind. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen eingesehen werden.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum