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Hessen lockert Besetzung der Einsatzmittel

07.04.2020, 15:34 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Rettungsdienstträger sollen Anpassungen überprüfen


In einem Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) vom 6. April 2020 werden die Träger des Rettungsdienstes zur Bewältigung des Einsatzgeschehens im Rahmen der Corona-Pandemie aufgefordert, „mögliche Anpassungen bei der Besetzung der Einsatzmittel, der vorgeplanten Struktur und im Dispositionsverhalten der Zentralen Leitstellen in ihrem Rettungsbereich zu prüfen.” Im Einzelnen soll evaluiert werden,

  • ob Mehrzweck-Fahrzeuge (MZF) zur Aufrechterhaltung der benötigten Transportkapazitäten als Krankentransportwagen (KTW) mit entsprechend qualifiziertem Personal eingesetzt werden können.
  • welche R0-Einsätze, bei denen keine Lebensgefahr besteht und die Dringlichkeit nicht zeitkritisch ist, in den Bereich der Krankentransport verlagert werden können. Von der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie” könne abgewichen werden, wenn das zum Einsatzort näher stehende höherwertige Rettungsmittel das letzte Fahrzeug in seinem Wachbereich ist und wenn hierdurch das Eintreffen am Einsatzort und die Verzögerung des Eintreffens des KTW medizinisch vertretbar erscheine.
  • inwieweit die Vorhaltung von Einsatzmitteln auf großen Wachen durch eine Verteilung auf kleinere, dezentrale Wachen möglich ist.
  • ob die Mobile-Wachen-Strategie vorübergehend ausgesetzt werden kann.
  • ob zur Sicherstellung der medizinischen Qualität die Besatzungen von Einsatzmitteln auch von unterschiedlichen Leistungserbringern zusammen gestellt werden können.

Wenn außerdem eine qualifizierte Besetzung der Einsatzmittel nach § 26 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes nicht mehr möglich sei, könne von den Regelungen in einem dreistufigen Verfahren abgewichen werden. Dies müsse vom Leistungserbringer dokumentiert und beim zuständigen Rettungsdienstträger schriftlich angezeigt werden. Auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sei darüber zu informieren. Zudem behalte sich das HMSI als weitere Maßnahme vor, den Hilfsfristerreichungsgrad gemäß des 4. Rettungsdienstplans des Landes Hessen herabzusetzen. Den ganzen Erlass finden Sie hier.

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