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Hessen weicht Desinfektionsvorschriften für SARS-CoV-2-Krankentransporte auf

22.04.2020, 13:25 Uhr

Foto: K. von Frieling

Transportmanagement im Rettungsdienst soll ressourcensparend erfolgen


Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat gestern einen Erlass (Aktenzeichen 18r2000-001/2020/022) zur Durchführung von Krankentransporten von Patientinnen und Patienten mit bestätigter Infektion mit SARS-CoV-2 u.a. an die Kreisausschüsse, die Regierungspräsidien und die Leistungserbringer im Rettungsdienst verschickt. Um den Rettungsdienst funktionsfähig zu halten, soll demzufolge geprüft werden, ob bei Krankentransporten von Patienten mit einer bestätigten Infektion mit SARS-CoV-2 auf ein ressourcensparendes Transportmanagement übergegangen werden kann.

Das zuständige Gesundheitsamt könne dazu in Absprache mit dem Träger des Rettungsdienstes bestimmte Einsatzmittel festlegen, die ausschließlich zum Krankentransport dieser Patienten eingesetzt werden und für die von der vorgeschriebenen Desinfektion des Einsatzpersonals und -mittels nach jedem Transport abgesehen werden kann. Die nach einem Transport durchzuführenden Mindestmaßnahmen sollen vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt werden. Die vorgeschriebene Standard-Schlussdesinfektion erfolge dann erst zum Dienstschluss. Die Patienten sollen bei Abholung einen chirurgischen Mund-Nasen-Schutz mit Nasenbügel, seitlich enganliegend erhalten. Insgesamt sei eine enge Abstimmung der an der Versorgung Beteiligten zwingend erforderlich, um eine Ansteckungsgefahr von nicht infizierten Patienten auszuschließen. Die Regelungen treten mit sofortiger Wirkung und bis auf Wiederruf in Kraft.

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