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Hessen will Behandlungsalgorithmen für den Rettungsdienst überarbeiten

09.10.2023, 12:35 Uhr

Foto: P. Böhmer

Pyramidenprozess und Betäubungsmittelgesetz werden berücksichtigt


Die Behandlungsalgorithmen im hessischen Rettungsdienst sollen einerseits vereinheitlich, andererseits individualisiert werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration hervor. Demnach haben sich kürzlich der Gesundheitsminister Kai Klose und die Ärztlichen Leitungen der 25 Rettungsdienstbereiche getroffen und festgelegt, alle Behandlungsalgorithmen bis zum Ende des nächsten Jahres grundlegend zu überarbeiten. Berücksichtigt werden sollen dabei zum einen die Aktualisierungen des Pyramidenprozesses und zum anderen die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes aus dem August dieses Jahres. Auch die Planung des landesweiten Telenotarztsystems in Hessen spiele bei der Überarbeitung der Algorithmen eine Rolle. Zudem sollen auch Rettungsdienstschulen in den Prozess eingebunden werden.

Ziel sei eine größtmögliche Einheitlichkeit der Behandlungsalgorithmen, ohne die Versorgungsqualität im Rahmen der Konsensfindung zu senken. Dabei hebe der Begriff der „Einheitlichkeit“ vor allem auf die Versorgung von Beschwerdebildern ab. Dadurch würden die Algorithmen in der Ausbildung umfangreicher sein als sie letztlich in der späteren Praxis in einzelnen Rettungsdienstbereich seien. Denn die Ärztliche Leitung vor Ort soll weiterhin die Möglichkeit haben, eine Auswahl zu treffen. Diese werde z.B. im Rahmen der Schmerzmittelgabe auch danach entschieden, was in den Kliniken vor Ort gängige Praxis sei.

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