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Hessen will Hilfsorganisationen im Rettungsdienst privilegieren

20.06.2018, 14:25 Uhr

Foto: D. Kaufhold

Gesetzentwurf beruft sich auf Bereichsausnahme


Heute Vormittag fand die Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (19/6547) statt. „Mit dem Gesetz soll die Anpassung an die Europäische Dienstleistungskonzessionsrichtlinie erfolgen, damit rechtssicher geregelt wird, dass im bodengebundenen Rettungsdienst die anerkannten Hilfsorganisationen weiterhin privilegiert werden können“, wie es in den offiziellen Verlautbarungen heißt. Dazu soll es im § 5 Abs. 1 des Gesetzes zukünftig heißen: „Die Landkreise und kreisfreien Städte können den bodengebundenen Rettungsdienst ganz oder teilweise mit Eigenbetrieben oder Feuerwehren selbst durchführen.“ Der folgende Abs. 2 konkretisiert diese Aussage: „(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe können die Landkreise und kreisfreien Städte

  1. den Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste,
  2. den Arbeiter-Samariter-Bund,
  3. die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft,
  4. das Deutsche Rote Kreuz,
  5. die Johanniter-Unfall-Hilfe und
  6. den Malteser-Hilfsdienst

einschließlich ihrer Untergliederungen und Tochtergesellschaften mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes beauftragen.“

In der Begründung dazu heißt es, dass mit der namentlichen Erwähnung der Hilfsorganisationen eine größere Rechtssicherheit bei Vergaben im Zuge einer Bereichsausnahme hergestellt werden soll. Die Nennung entspreche der Bedeutung der Organisationen in der Praxis. Für die Mitwirkung im Rettungsdienst seien primär Organisationen vorgesehen, die sich am Katastrophenschutz beteiligen und über eine „entscheidende Aufwuchsfähigkeit“ für die Bewältigung eines Großschadensfalles oder eine Katastrophe verfügen. Der Rettungsdienst sei integraler Bestandteil eines umfassenden Bevölkerungsschutzes. Neben weiteren Anpassungen soll die Position des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst gestärkt werden.

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