S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Hessen will N-KTW in diesem Jahr flächendeckend einführen

26.04.2024, 11:46 Uhr

Foto: Rettungsdienst Mittelhessen

Träger des Rettungsdienstes können selbst über Einsatz entscheiden


Wie aus der Antwort der hessischen Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/314) hervorgeht, will das Land Notfallkrankentransportwagen (N-KTW) zukünftig flächendeckend in allen Rettungsdienstbereichen einsetzen. Die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes sollen vorher bewerten, ob jeweils eine Notwendigkeit dafür besteht. Die Möglichkeit, N-KTW einzuführen, soll mit der Inkraftsetzung des derzeit in der Überarbeitung befindlichen Rettungsdienstplans des Landes Hessen geschaffen werden. Dessen Inkraftsetzung ist derzeit für Sommer/Herbst 2024 geplant. Eine Verpflichtung zur Einführung von N-KTW besteht aber ausdrücklich nicht.

Die Mehrkosten können nicht derzeit noch nicht beziffert werden, da zunächst der Bedarf und die mögliche Einführung von N-KTW auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte geprüft werden muss. Auch die Qualifikation für die Besatzung eines N-KTW steht noch nicht fest. Auch sie wird im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstplans bestimmt. Auf der Fahrerposition soll mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäterin bzw. -sanitäter erforderlich sein, auf der einsatzverantwortlichen Beifahrerposition mindestens die Qualifikation als „Rettungssanitäterin Plus“ bzw. „Rettungssanitäter Plus“ (RettSan Plus), also um RettSan, die eine festgelegte Einsatzerfahrung in der Notfallrettung und die Teilnahme an einer 80-stündigen Weiterbildung (Curriculum Rettungssanitäter Plus) vorweisen können.

N-KTW sollen in Hessen zukünftig auch bei minderdringlichen Notfalleinsätzen eingesetzt werden können. Ob die Rettungsdienste dann ihren RTW/MZF-Bestand verkleinern, muss auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte individuell geprüft und bewertet werden.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum