Zur Bewältigung des Einsatzgeschehens mit SARS-CoV-2-lnfektionen im Rettungsdienst sollen in Hessen die Auszubildenden zum Rettungssanitäter verstärkt mit E-Learning ausgebildet werden und die Auszubildenden zum Notfallsanitäter früher einsetzbar sein. In einem Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration an die Regierungspräsidien und die Leistungserbringer im Rettungsdienst heißt es, die theoretische Rettungssanitäter-Ausbildung könne auch in Form von E-Learning mit gleichzeitigem virtuellen Klassenzimmer erfolgen. Hiervon ausgenommen sind die praktischen Anteile, die in geeigneten Räumen unter pädagogischer Aufsicht der Ausbildungsstätte unter besonderen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden sollen (Beachtung der einschlägigen Hygieneregeln, Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen, regelmäßiges Lüften der Räume, Zugangskontrolle usw.). Das Klinikpraktikum entfällt ebenso wie der Abschlusslehrgang, das Rettungswachenpraktikum kann frei im Rettungsdienst absolviert werden. Der schriftliche Prüfungsteil wird um fünf Fragen zur lnfektiologie durch die zuständige Aufsichtsbehörde ergänzt. Das Abschlusszeugnis wird nach bestandener Prüfung ohne die fachpraktische Prüfung als vorläufiges Zeugnis mit einer Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 ausgestellt.
Auszubildende zum Notfallsanitäter, die sich im 1. Ausbildungsjahr befinden, können ebenfalls an den Rettungssanitäterprüfungen teilnehmen. Nach bestandener Prüfung und dem Vorliegen des entsprechenden Führerscheins sollen sie dann als Fahrer im Rettungsdienst eingesetzt werden. Die Regelungen treten mit sofortiger Wirkung und bis auf Wiederruf in Kraft.