Der Nachprüfungsantrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bezüglich der Rettungsdienst-Neuvergabe der Stadt Hildesheim im Los 1 ist ebenfalls zulässig und begründet, dies hat die Vergabekammer Lüneburg nun aktuell bestätigt. Ende Juni hat die Vergabekammer Lüneburg die Stadt Hildesheim dazu verpflichtet, noch einmal in die Angebotswertung zu Los 2 (Wachen: DRK, ASB, MHD, JUH) im Stadtgebiet einzusteigen. Nun hat die Vergabekammer dies auch für das andere Los in der Stadt Hildesheim (Los 1/Rettungswache Cheruskerring) bestätigt.
Des Weiteren hatte die JUH ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragt, weil sie aufgrund angeblich falscher Preisangaben von der Stadt Hildesheim ausgeschlossen wurde. Die Vergabekammer stellt im aktuellen Beschluss fest, dass die Johanniter zu Unrecht ausgeschlossen worden sind. Somit hat die Stadt Hildesheim für das Los 1 jetzt die Pflicht, noch einmal in die Angebotswertung einzutreten, die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erneut durchzuführen und dabei auch das Angebot der Johanniter zu berücksichtigen.
Nach dem Beschluss Ende Juni hat die Stadt Hildesheim letzte Woche eine Neubewertung für das Los 2 durchgeführt und kam zum gleichen Ergebnis wie zuvor. Demnach soll weiterhin die ASB Rettungsdienst gGmbH aus Hannover das wirtschaftlichste Angebot vorhalten und den Zuschlag erhalten. Nach Auffassung der JUH ist es hier allerdings nicht zu einer den Vorgaben der Vergabekammer entsprechenden Wiederholung der Wertungsentscheidung gekommen. „Aufgrund der nach unserer Auffassung weiterhin bestehenden Vergaberechtsverstöße haben wir heute für das Los 2 erneut ein Vergabenachprüfungsverfahren in Lüneburg eingeleitet“, so Regionalvorstand Steffen Bahr.