Auf die Frage „Bei wie vielen medizinisch rettungsdienstlichen Einsätzen 2015 und 2016 konnte die Hilfsfrist nicht eingehalten werden?“ der sächsischen Linken-Abgeordneten Susanne Schaper hat das Staatsministerium des Innern des Freistaates jetzt die Antwort vorgelegt (Drucksache 6/8676). Und sie ist erneut enttäuschend. Am besten schnitt noch der Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln mit 89,95% im zweiten Halbjahr 2016 ab. Schlusslicht ist der Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge mit 72,46%. Die Landkreise Bautzen, Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge schafften es immerhin ihre Zahlen zu verbessern (Bautzen z.B. von 72,00% im zweiten Halbjahr 2015 auf 76,58%), liegen aber alle immer noch unter 80%. Die Städte Leipzig und Dresden haben ihre Zahlen nicht vorgelegt.
Die planerische Hilfsfrist in Sachsen beträgt 12 Minuten und setzt sich aus der Dispositionszeit, der Ausrückzeit und der Fahrzeit zusammen. Sie soll bei 95% der in einem Jahr zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden und werde, wie es in der Drucksache heißt, „von den Trägern des Rettungsdienstes grundsätzlich erfüllt.“ Die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfrist bemisst sich am Zeitpunkt des zuerst am Einsatzort eintreffenden RTW, NEF oder RTH. Zur Begründung, warum einige Träger keine Zahlen vorgelegt haben, wird in dem Papier „auf die mit der Migration der Altleitstellen in die Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) verbundenen Umstellungsprobleme und bei den IRLS noch notwendigen Softwareanpassungen“ verwiesen.