Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall hat die Beteiligten am Rettungsdienst in seinem Bundesland aufgefordert, Ursachen für schlechte Hilfsfristen auf den Grund zu gehen und notwendige Verbesserungen einzuleiten. Er kündigte an, dass die Regierungspräsidien dazu Gespräche mit den Vorsitzenden der Bereichsausschüsse führen würden. In Baden-Württemberg gestalten diese mit Vertretern von Kostenträgern, Kommunen und Rettungsdienstorganisationen besetzten Gremien den Rettungsdienst in ihren Gebieten. „Wir werden konsequent weitere Schritte zur Qualitätssicherung bei der Notfallversorgung ergreifen und dabei auch Folgerungen aus dem neuen Notfallsanitätergesetz ziehen“, erklärte Gall mit Blick auf die Veröffentlichung der Hilfsfristen-Statistik für Rettungswagen und Notärzte 2013 in den 37 Rettungsdienstbereichen des Landes. Im Südwesten gilt die Einhaltung der planerischen Hilfsfrist nach dem Landesrettungsdienstgesetz von möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten in 95% aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs. Dennoch sei dieser Aspekt lediglich ein einziger Indikator für die Qualität der Versorgung der Patienten, meinte Gall.
2013 verbesserte sich die Hilfsfrist für Rettungswagen in 15 Bereichen, verschlechterte sich aber gleichzeitig in 20 und wurde nur in 15 Rettungsbereichen eingehalten. Im Vorjahr war das noch in 25 Bereichen der Fall gewesen. Die notärztliche Hilfsfrist verbesserte sich 2013 in 15 Bereichen, verschlechterte sich aber in 22 und wurde nur in 5 Rettungsbereichen eingehalten. 2012 waren es 8 Bereiche gewesen. Nach ersten Ergebnissen der „Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg“ haben die Beteiligten im Rettungsdienst deshalb beschlossen, die Leitstellen bis Ende des Jahres technisch in die Lage zu versetzen, eine vergleichbare und vollständige Berechnung der Hilfsfristen vornehmen zu können. Von der Qualitätssicherungsstelle werde bis Herbst auch eine „Weiterentwicklung der Hilfsfrist“ geprüft, teilte das Innenministerium mit. Ein Denkmodell gehe dahin, eine zweistufige Hilfsfrist einzuführen. Danach wäre das Eintreffen des ersten Rettungsmittels, in der Regel des Rettungswagens, in 12 Minuten am Unfallort verbindlich. In weiteren 6 bis 8 Minuten solle dann ggf. ein Notarzt eintreffen. (POG)
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