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Hilfsfristen in Hessen nicht eingehalten

17.07.2014, 11:32 Uhr

Foto: R. Schnelle

Mehr als die Hälfte der Landkreise und Städte betroffen

Das Hessische Rettungsdienstgesetz besagt, „dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten erreichen kann. Die Hilfsfrist umfasst den Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung bei der zuständigen Zentralen Leitstelle bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Notfallort“ (§ 15 Abs. 2 HRDG). Doch das ist nach Recherchen von „hr-online“ nicht überall der Fall: Mehr als die Hälfte der 26 Landkreise und kreisfreien Städte würden die gesetzliche Hilfsfrist nicht einhalten – und das teilweise deutlich. Bei der Einhaltung der Hilfsfristen hätten viele Landkreise erhebliche Probleme. Das belegten interne Zahlen der 26 hessischen Landkreise und kreisfreien Städte von 2012, die dem Hessischen Rundfunk vorliegen. Demnach gelang es nur acht Landkreisen, bei der 10-Minuten-Hilfsfrist die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Im HR-Artikel heißt es weiter, dass große Städte wie Frankfurt, Darmstadt, Offenbach und Wiesbaden 2012 alle Fristen einhalten konnten. Darmstadt erreichte mit 95 Prozent den Bestwert bei der 10-Minuten-Hilfsfrist, Wiesbaden konnte bei der 15-Minuten-Frist gar mit 100 Prozent glänzen. Auch andere Kreise im Ballungsraum Rhein-Main wie etwa der Landkreis Offenbach konnten die Vorgaben einhalten. Schlusslichter seien der Vogelsbergkreis und der Werra-Meißner-Kreis. Bei gut jedem vierten Einsatz (27 %) im Jahr 2012 habe es dort länger als zehn Minuten gedauert, bis ein Rettungsteam am Einsatzort eintraf. Auch der Landkreis Waldeck-Frankenberg sowie der Hochtaunuskreis würden noch unter 80 Prozent liegen.

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