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Hilfsorganisationen fordern mehr Investitionen in Bevölkerungsschutz

05.11.2021, 10:16 Uhr

Foto: Malteser Hilfsdienst

Mittelansatz soll auf 0,5% des Bundeshaushaltes erhöht werden


Der ASB, die DLRG, die Johanniter und die Malteser fordern die künftigen Regierungsparteien gemeinsam auf, das Thema Bevölkerungsschutz im Koalitionsvertrag angemessen zu berücksichtigen. Um für künftige Krisen und Gefährdungssituationen besser vorsorgen zu können, fordern die Hilfsorganisationen, dass der Mittelansatz für die Akteure des Bevölkerungsschutzes auf Bundesebene von derzeit 0,14% auf dauerhaft mindestens 0,5% (derzeit ca. 2 Mrd. Euro) des jährlichen Bundeshaushaltes erhöht wird. Die finanziellen Mittel sollen den Hilfsorganisationen hinsichtlich ihrer Kompetenzen und notwendigen Ausstattung verlässlich bereitgestellt werden, damit auch den Folgen des Klimawandels präventiv begegnet werden kann.

Das Starkregenereignis im Juli 2021 und die Bewältigung der Corona-Pandemie hätten offenbart, dass in den Bevölkerungsschutz in den vergangenen Jahren zu wenig investiert worden und er in seiner Struktur nicht auf überregionale Ereignisse größeren Ausmaßes vorbereitet sei sowie folglich schneller als erwartet an seine Kapazitätsgrenzen stoße. Aufgrund dessen sollte in Zusammenarbeit mit den behördlichen Strukturen und unter Einbeziehung aller staatlichen, zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteure ein Krisenmanagement aus einem Guss geschaffen werden.

Besonderes Augenmerk müsse auf das große Potenzial des Ehrenamts gerichtet sein. Das Ehrenamt sei die tragende und unverzichtbare Säule des deutschen Bevölkerungsschutzes. In den anerkannten Hilfsorganisationen sowie im THW und in den Feuerwehren würden viele Menschen unentgeltlich einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft leisten. Alle am Bevölkerungsschutz beteiligten Organisationen müssten nachhaltig in die Lage versetzt werden, attraktive Rahmenbedingungen für Helfende zu schaffen und diese damit zu binden. Ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz sei darüber hinaus durch staatliche Maßnahmen anzuerkennen, z.B. im Sozialversicherungsrecht. Die Nachwuchsgewinnung und die Ehrenamtskoordination seien elementar für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Bevölkerungsschutzes und müssten daher unbedingt unterstützt werden.

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