In einer gemeinsame Pressemitteilung haben die baden-württembergischen Landesverbände des ASB, des DRK, der Johanniter und der Malteser heute erklärt, das die vom Landeskabinett beschlossene Fassung der Novelle des Gesetzes über den Rettungsdienst eine Regelung enthalte, die die Leistungsfähigkeit der Notfallrettung gefährde. Die bislang klare Definition der Infrastruktur-Förderung durch das Land werde damit beendet. Mit einer neuen Formulierung werde aus der bisherigen Finanzierungspflicht des Landes eine Kann-Vorschrift. Zudem wolle das Land nur noch „höchstens 90%“ der förderfähigen Kosten beim Bau einer Rettungswache übernehmen, der Eigenanteil der Leistungsträger solle „mindestens 10%“ betragen. Finanzierungs- und Gutachterkosten würden im Rahmen der Förderung ebenso wenig berücksichtigt wie Kostensteigerungen nach Erteilung des Förderbescheids.
Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Formulierung mögen von der jetzigen Landesregierung nicht intendiert sein, würden aber zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko, so die Hilfsorganisationen. Sie würden die Notfallrettung als satzungsgemäße Aufgabe ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringen und schon heute zusätzlich zu den Grundstückskosten einen Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten des Baus von Rettungswachen aufwenden. Dies müssten sie aus Spenden und Eigenleistungen erbringen. Eine weitere Herausforderung sei die im Gesetz vorgesehene Absenkung der Planungsfrist auf zwölf Minuten, was einen Ausbau der Infrastruktur der Notfallrettung erforderlich mache.