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„Hoch gesteckte Ziele werden nicht erfüllt“

11.07.2013, 13:47 Uhr

Foto: BF Köln

Stellungnahme der AGBF und des DFV zur NotSanAPrV

Nach Meinung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) Bund bleibt der Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV) „hinter den pädagogisch hoch gesteckten Zielen der Bundesregierung zurück.“ Im Namen der „deutschen Feuerwehren“ kritisiert man in einer gemeinsamen Stellungnahme in erster Linie den „enormen Aufwand für ergänzende Regelungen“, der letztlich eher halbherzig bliebe, sowie eine „schwankende Tiefe der Regelungen“. Entgegen den Ansprüchen sei die Ausbildung nicht konsequent modular mit Zwischenprüfungen geplant. Dies begünstige „selektives Schnell-Vergessen“. Außerdem passe die Prüfungsform nicht zu den Kompetenzzielen „Teamarbeit und Zusammenarbeit“.

Der enge Zeitplan bei der Umsetzung des NotSanG gefährde zudem die dringend gebotene Überarbeitung der Verordnung: „Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass die Umstellung der aktuellen Ausbildung auf den Notfallsanitäter fachlich ausgereift im vorgegebenen Zeitraum kaum umsetzbar ist.“ Mindestveränderungen in der Ausbildung fordern DFV und AGBF u.a. für folgende Punkte: Der Arbeitsschutzgedanke müsse eine tragende Rolle spielen, für Praxisanleiter sei die vorgeschriebene Mindestdauer an Berufserfahrung auf fünf Jahre zu verlängern, lernfeldorientierte Zwischenprüfungen seien sinnvoller als eine komplette Abschlussprüfung, die Führerschein-Ausbildung für Krankenkraftfahrzeuge solle Bestandteil der Ausbildung werden, „patientenorientiertes Zusammenarbeiten“ müsse durch festgeschriebene Übungen regelmäßig trainiert werden, wenn die Einsatzpraxis fehle. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme werden zahlreiche weitere Textpassagen des Entwurfes en detail auf ihren „Änderungsbedarf“ hin abgeklopft. Sicher ist, dass die Feuerwehren als „eine der Hauptsäulen des Rettungsdienstes in Deutschland“ wissen, sich Gehör zu verschaffen.

Die Stellungnahme können Sie sich hier herunterladen.

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