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Hochqualifizierte Tätigkeit mit unzureichender Ausbildung

07.09.2017, 10:21 Uhr

Ahnefeld über den Beruf des Rettungssanitäters im Jahr 1979


„In welchem anderen Bereich unseres Lebens würden wir bereit sein, Arbeiten von einem für die Aufgabenstellung unzureichend ausgebildeten Personal ausführen zu lassen?“ Diese Frage stellten Professor Dr. F.W. Ahnefeld und R. Dölp bereits im Jahr 1979. In dem Artikel „Die Erstversorgung von Notfallpatienten: Eine Bestandsaufnahme“ schrieben sie, dass nach 15 Jahren intensiver Bemühungen feststehe, dass das Gesetz über den Beruf des Rettungssanitäters in absehbarer Zeit nicht verabschiedet werde. Daher habe der Bund-Länder-Ausschuss, um überhaupt einen Ausweg aus diesem Dilemma zu finden, eine Empfehlung für die Ausbildung von Rettungssanitätern mit einem Gesamtumfang von 520 Stunden verabschiedet. „Ein solcher Kompromiss ist besser als gar nichts“, so Ahnefeld und Dölp, „er ist jedoch, gemessen an den gestellten Aufgaben und der Tatsache, dass in weiten Bereichen der Bundesrepublik der Rettungssanitäter auf sich allein gestellt eigenverantwortlich arbeiten muss, völlig unzureichend.“

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