Der Landkreis Oldenburg (Niedersachsen) hat Ende September eine öffentlich-rechtliche Rahmen-Vereinbarung über die Inanspruchnahme von DHV-Helialert-Hubschraubern als Einsatzmittel in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz abgeschlossen. In der Rahmen-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Oldenburg und DHV-Helialert gem. §§ 54 ff. VwVfg heißt es wörtlich: „Der Deutsche Hubschrauber Verband e.V. erklärt für sich und für seine benannten, freiwillig mitwirkenden Mitgliedsunternehmen die Bereitschaft zur Übernahme von Einsätzen bei Großschadenslagen und Katastrophen auf Anforderung des Landkreises Oldenburg im Rahmen der im NKatSG (Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz) geregelten Aufgaben sowie ggf. in sonstigen Fällen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die Hubschraubereinsätze erfordern.“
Gegenwärtig haben somit sechs Landkreise und ein Landesinnenministerium eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Außerdem ist Helialert als Einsatzträger in der Waldbrandbekämpfung in den Bundesländern Niedersachsen und Hessen gelistet. Helialert ist eine Arbeitsgemeinschaft von Helikopter-Luftfahrtunternehmen des Deutschen Hubschrauber Verbandes e.V., die Hubschrauber für die Hilfeleistung im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe sowie bei sonstigen Großlagen und Unglücksfällen, in der Waldbrand- und Hochwasserbekämpfung und in der vorbeugenden Sicherheitsüberwachung im In- und Ausland auf kommerzieller Grundlage bereitstellt.

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