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Hygienemängel bei privatemKrankentransportunternehmen

09.07.2010, 08:30 Uhr

Foto: R. Schnelle

Augsburger Behörden entziehen Lizenzen

In der Branche sprach sich die Nachricht vom Lizenzentzug herum wie ein Lauffeuer: Die Fahrzeuge der ACO GmbH mit Firmensitz in Meitingen bei Augsburg dürfen auf Anordnung der Behörden jetzt nicht mehr mit Blaulicht fahren. Und alles, was unter das Stichwort „Krankentransport“ fällt, ist für die Firma derzeit tabu. Bereits im Juli 2009 hatte eine Krankenwagen-Razzia am Klinikum Augsburg viel Wirbel ausgelöst. Die Behörden legten damals mehrere Fahrzeuge wegen gravierender Mängel still. Jetzt, ein Jahr später, gibt es erneut einen Paukenschlag. Der städtische Ordnungsreferent Walter Böhm bestätigte den Entzug von zwei Krankentransportlizenzen bei ACO. Als Grund nennt er „Verstöße gegen Hygienevorschriften“. Nach Informationen der Augsburger Allgemeinen Zeitung hakte es vor allem daran, dass Hygienepläne, die regelmäßig bei den Behörden vorgelegt werden müssen, zuletzt von ACO nicht abgegeben wurden.

Wie ACO-Anwalt Dominik Hofmeister mitteilt, will das private Krankentransportunternehmen den Lizenzentzug nicht auf sich sitzen lassen. ACO geht juristisch dagegen vor. Offenbar erwägt die Firma aber auch, künftig auf den Krankentransport zu verzichten und sich auf Fahrten zu beschränken, für die keine Krankentransportlizenz nötig ist. Wie es heißt, fühlt man sich durch die Kontrollen „gegängelt“. Ordnungsreferent Böhm hingegen bestreitet, dass die Kontrollen zu streng sind. Er sagt: „Wir schauen genau hin, im Interesse der Patienten.“ Bereits nach der Krankenwagen-Razzia im vorigen Jahr hatten die kontrollierten Firmen teils heftige Kritik an den Behörden geübt. Die Kontrollaktion sei „völlig unverhältnismäßig“ gewesen, sagte damals der Anwalt eines Anbieters. Die Behörden sahen sich dagegen durch die aufgedeckten Mängel bestätigt. Von groben Hygienemängeln und unzureichend ausgestatteten Fahrzeugen war damals die Rede. Zudem sollen Patienten mit ansteckenden Krankheiten nicht alleine, sondern zusammen mit anderen Kranken transportiert worden sein. (Augsburger Allgemeine)

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