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IFA sichert weiterhin die Luftrettung in Leipzig

17.08.2005, 08:35 Uhr

Foto: IFA

Vorläufig kein Betreiberwechsel

Wie aus einer Pressemeldung der Internationalen-Flug-Ambulanz e.V. (IFA) hervorgeht, konnte diese in der Auseinandersetzung um die Neuvergabe des Luftrettungsstützpunktes Leipzig einen weiteren Teilerfolg erzielen. Am 16. August dieses Jahres bestätigte das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen in letzter Instanz eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Leipzig vom Februar dieses Jahres und wies damit Beschwerden des Freistaates Sachsen und des Mitbewerbers ADAC Luftrettung gGmbH zurück. Bereits zuvor hatten die Leipziger Richter der IFA das Recht zuerkannt, den Luftrettungsstützpunkt am Verkehrsflughafen Leipzig/Halle mit den RTH „Christoph 61“ und „Christoph Leipzig“ (beide EC 135 T1) zunächst bis zu einer abschließenden Neuvergabe zu betreiben. Eine endgültige Entscheidung über den künftigen Betreiber der RTH-Station Leipzig fällt somit erst in dem noch anhängigen Berufungsrechtsstreit. (Scholl)

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