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Im September 2015 starten noch Rettungsassistenten-Ausbildungen

11.03.2015, 09:12 Uhr

Foto: R. Schnelle

Nordrhein-Westfalen macht’s möglich

Mit Schreiben vom 6. März 2015 an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) definiert, in welchem Rahmen weiterhin Rettungsassistenten-Ausbildungen begonnen werden können, wenn sie in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Rettungssanitäter-Ausbildung stehen. Dieser zeitliche Zusammenhang besteht demzufolge nicht, wenn zwischen dem Beginn der Rettungssanitäter-Ausbildung und dem Beginn der Rettungsassistenten-Ausbildung der Zeitraum von 12 Monaten überschritten wird.

Einzelne Schulen, die dieses Modell bereits umsetzen (wir berichteten hier), haben ihre Angebote bereits entsprechend korrigiert. Nachdem dort zuerst davon die Rede war, dass das Rettungssanitäter-Zeugnis zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 48 Monate sein dürfe, hieß es zwischendurch, es dürfe nicht älter als 24 sein. Weiterhin gilt laut Schreiben aber, dass der jeweilige Antragsteller im Einzelfall der zuständigen Behörde darzulegen und ggf. nachzuweisen hat, dass ein solcher enger zeitlicher Zusammenhang vorliegt. Die Entscheidung darüber obliegt dann dem zuständigen Kreis bzw. kreisfreien Stadt. Einige Schulen bieten dementsprechend bereits Rettungsassistenten-Ausbildungen an, die erst am 1. September 2015 beginnen und im März 2016 enden.

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